Rauchfreiheit in Krankenhäusern fördern
Nationale Konferenz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

19.02.2008. Aus aktuellem Anlass – Inkrafttreten der Ländergesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens – veranstaltet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) am 19. und 20. Februar 2008 in Berlin die erste nationale Konferenz zur Förderung der Rauchfreiheit in Krankenhäusern. Die Veranstaltung unter dem Motto „Das rauchfreie Krankenhaus – planen, umsetzen, leben“ richtet sich an Multiplikatoren, die mit der praktischen Umsetzung der Rauchfreiheit im Krankenhaus befasst sind.

Die in Kraft getretenen Ländergesetze zum Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit regeln auch die Rauchfreiheit in Krankenhäusern. Das rauchfreie Krankenhaus ist damit Gesetz geworden. Gerade Krankenhäuser nehmen beim Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und bei der Förderung des Rauchstopps eine besondere Rolle ein. Von einer umfassenden Rauchfrei-Politik profitieren nicht nur die in Krankenhäusern Beschäftigten, sondern vor allem auch die Patientinnen und Patienten sowie die Besucher. Die in Krankenhäusern tätigen Ärzte sowie das Pflegepersonal haben zudem eine wichtige Vorbildfunktion, wenn es um gesundheitsförderliches Verhalten geht. Deshalb sollten sie motiviert und dabei unterstützt werden, gesundheitsschädliches Verhalten, wie das Rauchen, zu beenden.

Viele Krankenhäuser stehen bei der praktischen Umsetzung der Rauchfreiheit jedoch zum Teil vor schwierigen Herausforderungen. Aus diesem Grund wird seit dem Jahr 2005 durch das Bundesministerium für Gesundheit das „Deutsche Netzwerk Rauchfreier Krankenhäuser“ gefördert. Schirmherrin ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing. „Mit der Entwicklung des Netzwerkes bin ich sehr zufrieden: Derzeit gehören dem Deutschen Netz Rauchfreier Krankenhäuser 143 Mitglieder an, es kommen immer weitere dazu. Das Angebot ist jetzt mit den Nichtraucherschutzgesetzen besonders wichtig. Die Krankenhäuser profitieren bei der Umsetzung in besonderem Maße von der praktischen Erfahrung des Netzwerkes. Es zeigt ihnen Wege auf, wie bei Mitarbeitern und Patienten die Akzeptanz und der Wunsch zum Nichtrauchen gesteigert werden kann. Dazu zählen Angebote zur Nichtraucherberatung, zur Tabakentwöhnung, Mitarbeiterschulungen und ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch. Diese Unterstützung ist für alle Gesundheitseinrichtungen ein großer Gewinn.“

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufgabe (BZgA) sieht es seit langem als eine wichtige Aufgabe an, die Krankenhäuser bei der Umsetzung zur Rauchfreiheit zu unterstützen. Hierzu hat sie bereits vor einigen Jahren ein Manual für die praktische Umsetzung eines rauchfreien Krankenhauses entwickelt, das jetzt in aktualisierter Version vorliegt.

„Im Krankenhaus sind Menschen, um dort behandelt und geheilt zu werden. Da Rauchen einer der wichtigsten Risikofaktoren für eine ganze Reihe der heute am weitesten verbreiteten chronischen Krankheiten ist, ist es geradezu widersinnig, wenn im Krankenhaus das Rauchen erlaubt ist oder gar noch z.B. durch das Aufstellen von Zigarettenautomaten begünstigt wird“, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Deshalb unterstützen wir das rauchfreie Krankenhaus nachdrücklich. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Krankenhäuser bereits eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Rauchfreiheit eingenommen. Mit der Konferenz sollen die Erkenntnisse und Erfahrungen dieser Häuser bekannt gemacht werden, damit auch andere davon profitieren können.“

Im Rahmen der zweitägigen Konferenz erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer außerdem die Möglichkeit, sich im Bereich „Raucherentwöhnung“ zu qualifizieren. Sie werden in Schulungen dazu befähigt, entsprechende Angebote zur Förderung des Rauchstopps in ihrem Krankenhaus anzubieten. Dieser wichtigen Aufgabe sollten sich Krankenhäuser in Zukunft verstärkt annehmen, denn wie Befragungen der letzten Jahre zeigen, wünschen sich mehr als 60 Prozent aller rauchenden Patientinnen und Patienten im Krankenhaus eine Beratung zum Rauchstopp. Diese Möglichkeiten gilt es im rauchfreien Krankenhaus noch besser auszuschöpfen.

Angebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Förderung des Nichtrauchens im Krankenhaus:

Unterstützung und Beratung beim Rauchverzicht bietet das Beratungstelefon unter der Rufnummer 01805 – 31 31 31 (Es gilt der Preis entsprechend der Preisliste ihres Telefonanbieters – in der Regel 14 Cent pro Min. aus dem deutschen Festnetz; abweichender Mobilfunktarif möglich) von Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 und 22.00 Uhr und Freitag bis Sonntag zwischen 10.00 und 18.00 Uhr. Bei der Proaktiven Beratung erhalten ausstiegwillige Anrufer und frische Ex-Raucher mit Rückfallgefährdung nach dem Erstanruf bis zu fünf weitere Telefonberatungen innerhalb eines Monats.

Das Online-Ausstiegsprogramm auf www.rauchfrei-info.de – begleitet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Rauch-Ausstieg und unterstützt sie mit täglichen Tipps und Information.

Onlinedatenbank www.anbieter-raucherberatung.de. Wer beim Raucherverzicht auf professionelle Hilfe und Beratung am Wohnort oder in der näheren Umgebung zurückgreifen will, findet hier mehr als 3.000 Adressen unterschiedlicher Unterstützungsangebote.

„Handbuch für die Projektleitung – rauchfrei im Krankenhaus“
Der Leitfaden richtet sich vor allem an die Krankenhausleitung, Personalvertretung, den Ärztlichen- sowie den Pflege- und Funktionsdienst. Das Manual bietet eine Anleitung für die schrittweise Realisierung des Vorhabens „Rauchfreies Krankenhaus“. (Bestellnummer: 31 190 000)

Rauchfreies Krankenhaus – Ein Gewinn für alle
Das Faltblatt richtet sich an Patienten, Beschäftigte und Besucher im Krankenhaus, die sich über das Projekt „rauchfreies Krankenhaus“ informieren möchten. (Bestellnummer:31 191 001)

Diese und weitere Informationsmaterialien zum Nichtrauchen für Erwachsene und Jugendliche können kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, per Fax: 0221 – 8992257, oder über das Internet: www.bzga.de bestellt werden.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)