Die gewachsenen Zentren sollen gestärkt werden
CDU und FDP erreichen breiten Konsens für Einzelhandels-Konzept in der Region

Frankfurt, 22.02.2008. In der Regionalversammlung Südhessen und im Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main zeichnet sich eine breite Mehrheit für ein Einzelhandels-Konzept ab, mit dem die gewachsenen Zentren gestärkt und durch die Konzentration von großflächigem Einzelhandel in festgelegten Entwicklungsgebieten negative Auswirkungen auf Nachbarstädte vermieden werden sollen. Das sieht ein Antrag der CDU- und FDP-Fraktion in der Regionalversammlung sowie der CDU-FWG- und der FDP-Gruppe im Planungsverband vor, dem in einer Sitzung des interfraktionellen Arbeitskreises „Grossflächiger Einzelhandel – Regionales Einzelhandelskonzept (REHK)“ der beiden Gremien auch die SPD beigetreten ist.

„Es ist gut für die Region, dass sich in einer so wesentlichen Frage ein breiter Konsens abzeichnet.“ So haben die Vorsitzenden der CDU- und der FDP-Fraktion in der Regionalversammlung, Justizminister Jürgen Banzer und Wolfgang Knoll sowie die Vorsitzenden der CDU-FWG- und der FDP-Gruppe im Planungsverband, Dreieichs Erste Stadträtin Andrea Mühl und Oberursels Erster Stadtrat Dieter Rosentreter, für die Antragsteller das Ergebnis der Beratungen im interfraktionellen Arbeitskreis kommentiert. Damit bestehe Einigkeit über ein zentrales Element des Regionalen Flächennutzungsplanes/Raumordnungsplanes. Die Verwaltungen von Regierungspräsidium und Planungsverband würden damit in die Lage versetzt, bereits bei der Auswertung der Anregungen und Bedenken aus der ersten Offenlegung die von der Regionalversammlung beziehungsweise dem Planungsverband festgelegten Grundsätze zu berücksichtigen. Der interfraktionelle Arbeitskreis hatte in den vergangenen Monaten viermal auf Einladung von Martin Herkströter, Vorsitzender der Regionalversammlung und Beigeordneter im Vorstand des Planungsverbandes, getagt.

Vorbehaltlich der Diskussion über einzelne Standorte, die erst nach Auswertung der Anregungen und Bedenken geführt werden kann, soll das Regionale Einzelhandelskonzept als Städtebauliches Entwicklungskonzept nach dem Baugesetzbuch sowie als Regionales Entwicklungskonzept nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz beschlossen werden. Das Konzept sieht vor, dass sich die Entwicklung des Einzelhandels in den gewachsenen Zentren konzentrieren soll, um die urbane Lebensqualität zu sichern und auszubauen.

Großflächiger Einzelhandel soll, so haben es CDU und FDP beantragt, grundsätzlich nur in den Ober- und Mittelzentren zulässig sein. Lediglich Vorhaben mit nicht-innenstadtrelevanten Sortimenten (z.B. Bad und Sanitär, Bauelemente) und nicht für die Innenstadt geeignete (z.B. Gartencenter) können in Randlagen untergebracht werden. Factory-Outlet-Center werden als massive Gefährdung des Einzelhandels angesehen. Das Einzelhandelsangebot am Frankfurter Flughafen soll sich an der Nachfrage aus der Verkehrsfunktion sowie einer arbeitsnahen Versorgung orientieren.

Im Interesse einer leistungsfähigen Nahversorgung in den Unter- und Kleinzentren treten CDU und FDP dafür ein, bei Vorhaben in integrierten Lagen (also nicht im Außenbereich, nicht in Gewerbegebieten) eine Verkaufsfläche von bis zu 1.200 Quadratmetern Verkaufsfläche bei Discountern und bis zu 2.000 Quadratmetern bei Lebensmittel-Vollversorgern als raumverträglich anzusehen. Das bedeutet, dass hierfür in Zukunft keine Abweichungsverfahren mehr notwendig sind.

„Das ist einerseits ein ganz erheblicher Abbau von Bürokratie und andererseits ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Sicherstellung der Grundversorgung auch in der Fläche“, betonen Jürgen Banzer, Wolfgang Knoll, Andrea Mühl und Dieter Rosentreter in ihrer Pressemitteilung.

Im Interesse einer einheitlichen Beurteilungs- und Regelungspraxis für regionalbedeutsame großflächige Einzelhandelsvorhaben sollen inhaltsgleiche Festlegungen sowohl für den Ballungsraum als auch für die übrigen Teile der Planungsregion Südhessen erfolgen.

Quelle: CDU-FWG-Gruppe im Planungsverband, Frankfurt