Urheberrecht: VG Wort erhebt Gebühren für Kabelweitersendung in Hotels
DEHOGA und Hotelverband erzielen 20 Prozent Nachlass für Mitglieder

Berlin, 29. Januar 2008. Auch die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) erhebt nunmehr eine urheberrechtliche Gebühr für die Kabelweitersendung auf Hotelzimmer. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben vor diesem Hintergrund nach intensiven Verhandlungen und zur Abwendung noch größerer Belastungen für die Hotellerie mit der VG Wort einen Gesamtvertrag abgeschlossen. Hierdurch konnten der Tarif gesenkt, weitergehende, rückwirkende Forderungen verhindert und Nachlässe für Verbandsmitglieder erzielt werden.

Der Anspruch der VG Wort beträgt im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2011 pro Hotelzimmer und Jahr 2,00 Euro. Verbands-mitglieder erhalten einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent und müssen somit effektiv nur 1,60 Euro pro Hotelzimmer und Jahr zahlen. Weitere, rückwirkende Forderungen für die Jahre 2004 bis 2006 konnten abgewehrt werden. Die Gebühr für 2007 wird in 2008 erhoben, die Gebühr für 2008 in 2009 usw. Die VG Wort hat die GEMA mit dem Inkasso beauftragt.

Bereits seit dem Jahr 2004 wurden DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland mit den urheberrechtlichen Forderungen der VG Wort hinsichtlich der Weitersendung von Hörfunk- und/oder Fernsehsendungen durch eine Verteileranlage an Empfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben (Hotelsendetarif) konfrontiert.

Die VG Wort beruft sich, wie schon zuvor die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, ZWF/VG Bild-Kunst und VG Media, auf die Paragraphen 20, 20b des Urheberrechtsgesetzes sowie auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 1993 und 1994 zur Weiterleitung von Funksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten/Krankenhäusern und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2006.

Die VG Wort vertritt die Urheberrechte der Journalisten, Autoren und Verlage. Die Spanne reicht von Rechten an Drehbüchern für Filme, Spielfilme und Serien bis hin zu politischen Kommentaren, Dokumentationen aller Art, Sportreportagen, Interviews, Talkrunden etc. Hinsichtlich ausländischer Programme nimmt die VG Wort die Rechte der Synchronautoren und aufgrund bestehender Gegenseitigkeitsverträge die Rechte der wichtigsten ausländischen Schwestergesellschaften wahr.

Wie schon bei VG Media und GEMA bestehen auch bei den Ansprüchen der VG Wort rechtliche Bedenken. Aufgrund eines Vertrages zwischen VG Wort und den Kabelnetzbetreibern könnte der Anspruch gegen Hotels, die ihre Signale ausschließlich über Kabel beziehen, bereits abgegolten sein. Bis zur abschließenden, gerichtlichen Klärung empfehlen DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) betroffenen Hoteliers eine Zahlung unter Vorbehalt.

Quelle: DEHOGA Bundesverband