Bernhard und Billen: Kampfansage an unerwünschte Telefonanrufe
Bund muss endlich Gesetz vorlegen. 'Ohne Brief, Mail oder Fax, kein Vertrag.

08.02.2008 – Mit 'untergeschobenen' Verträgen durch unerbetene Telefonanrufe muss ein für alle mal Schluss sein; eine entsprechende rechtliche Absicherung der Verbraucher ist überfällig. Eine Kampfansage erteilten Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard als Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern in ihrem gestrigen Spitzengespräch in München.

Bernhard: „Man mag es kaum glauben: Unlautere Anrufe sind längst per Gesetz verboten. Aber wer nichts ahnend am Telefon Interesse für eine Altersvorsorge bekundet, Lotterielose bestellt oder von einer besonders günstigen Handy-Flatrate gelockt wird, hat schnell einen gültigen Vertrag geschlossen. Hier wird der Verbraucher über den Tisch gezogen.“ Deshalb setzt sich Bernhard für eine härtere Gangart gegen solche Machenschaften ein. Gemeinsam mit dem vzbv fordert er das zuständige Bundesministerium der Justiz auf, endlich ein Gesetz zur Stärkung der Verbraucherrechte auf den Weg zu bringen.

Bernhard und Billen: „Die lästigen Anrufe ließen sich ganz einfach abstellen: Ein Vertrag darf erst dann wirksam werden, wenn dieser nach dem Telefonat schriftlich vom Kunden bestätigt wird. Ohne Brief, Mail oder Fax, kein Vertrag.“ Bereits in ihrer Sitzung im vergangenen September hatte die VSMK die Bundesregierung aufgefordert, die Wirksamkeit von Folgeverträgen aus unlauterer Telefonwerbung an eine schriftliche Bestätigung zu knüpfen. In der Zwischenzeit rät Bernhard den Verbrauchern bei solchen Anrufen entweder sofort aufzulegen oder, noch besser, Namen der Firma und des Anrufers, Datum und Uhrzeit sowie Grund des Anrufs zu notieren. Mithilfe dieser Daten können die Verbraucherzentralen wettbewerbsrechtliche Maßnahmen einleiten.

Bernhard begrüßte ausdrücklich das unnachgiebige Vorgehen der Verbraucherzentralen, solche 'cold calls' rechtlich zu verfolgen und dadurch entsprechende Praktiken abzustellen. Durch eine Abmahnung und gegebenenfalls die Erhebung einer Unterlassungsklage vor Gericht wird die Firma verpflichtet, künftig derart unerbetene Anrufe zu unterlassen. Doch der Einsatz der Verbraucherzentralen reicht nicht aus, um das Problem zu lösen. „Wir brauchen einen vorsorgend abschreckende Lösung“, so Billen. Der Klingelterror werde erst aufhören, wenn sich illegale Werbeanrufe wirtschaftlich nicht mehr lohnen. Dazu müssten illegal geschlossene Verträge ohne Bestätigung unwirksam werden. Bernhard und Billen fordern Justizministerin Zypries auf, diese 'Einladung zum Rechtsbruch' konsequent zu unterbinden: „Das Bündel der von Frau Zypries vorgesehenen Maßnahmen ist richtig und gut. Es ist aber nur wenig wert, wenn die effektivste Maßnahme fehlt.“

An Verträge, die während eines Telefonats geschlossen wurden, sind Verbraucher in der Regel nicht gebunden, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware widerrufen. Bei unterbliebener Belehrung über dieses Widerrufsrecht oder der Verletzung von Informationspflichten verlängert sich diese Frist. Ist der Betroffene aber in Urlaub oder reagiert nicht innerhalb der Widerrufsfrist, wird der Vertrag gültig. Und so enden unerbetene Anrufe nicht selten mit bösen Überraschungen und untergeschobenen Telefonverträgen, Versicherungen, Lotterielosen oder Zeitschriftenabonnements.

Bernhard und Billen waren sich einig, dass Politik und Verbraucherzentralen künftig weiter eng zusammenarbeiten wollen. So wird sich Bernhard in der VSMK unter anderem auch für die Stärkung der Fahrgastrechte, die Preistransparenz am Energiemarkt und den Erhalt des deutschen GS-Zeichens für 'Geprüfte Sicherheit' einsetzen – Themen, die auch der vzbv aufgreifen will.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)