Gefährliches Kinderspielzeug braucht kein Mensch

EU-Richtlinie muss nachgebessert werden – Handlungsbedarf auch in Deutschland

14.12.2009 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner in der Forderung einer raschen Nachbesserung der EU Spielzeugrichtlinie. „Gefährliche Substanzen haben in Spielzeug nichts zu suchen“, sagt Vorstand Gerd Billen. Doch auch auf nationaler Ebene besteht dringender Handlungsbedarf. Billen: „Eltern, die ihren Kindern eine Freude machen wollten, fragen sich, ob das Spielzeug unter dem Weihnachtsbaum nicht eher Anlass zur Sorge ist.“

Der vzbv hält es nach den neuen Ergebnissen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) daher für zwingend erforderlich, dass

  • Hersteller und Händler potentiell gesundheitsgefährdendes Spielzeug umgehend vom Markt nehmen,
  • Aufsichtsämter analog zur Lebensmittelaufsicht die Ergebnisse von Spielzeugkontrollen öffentlich machen und dabei auch Hersteller- und Produktnamen kritischer Waren nennen,
  • die Zuständigkeiten für Produktsicherheit auf Bundesebene beim Verbraucherschutzministerium gebündelt werden, um eine bessere zentrale Koordination und rasche Handlungsfähigkeit zu ermöglichen,
  • ein für jedermann zugängliches Verbraucherportal über gefährliche Spielwaren informiert.

Eine erste Grundlage liefert das bereits existierende Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Bis Politik und Handel reagieren, sollten Verbraucher beim Kauf von Spielzeug auf ein vorhandenes GS-Zeichen achten. Die GS-geprüften Produkte müssen strenge PAK-Grenzwerte einhalten.

Bereits bei den Verhandlungen zur EU-Spielzeugrichtlinie hatte der vzbv die Vorschläge und auch die abschließende Richtlinie als nicht weitgehend genug kritisiert. Die im vergangenen Jahr verabschiedete Richtlinie soll 2011 in Kraft treten. Zwar wird sie für Verbesserungen in der Spielzeugsicherheit sorgen, greift jedoch an vielen Stellen zu kurz. So enthält sie keine verbindlichen Grenzwerte für krebserregende polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK) und deren Einsatz.

Das neue Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bietet die Chance, weitergehende Verbote und strengere Grenzwerte zu etablieren. Das Gutachten warnt vor den Gefahren dieser Substanzen. Sie stünden im Verdacht, das Erbgut zu verändern, Krebs zu erzeugen und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)