Investmentgesetz: Riester-Fonds werden schlechter gestellt
Rolle rückwärts im Finanzministerium

22.01.2008 – Bei der Frage der Kostenvorausbelastung bei Riester-Fonds macht das Bundesfinanzministerium eine verbraucherunfreundliche Rolle rückwärts. Am 03. Dezember hatte das Ministerium mitgeteilt, dass im Zuge des neuen Investmentgesetzes auch bei Riester-Fonds die Abschlusskosten über die gesamte Vertragsdauer verteilt werden. Diese Auffassung hat das Ministerium gestern offiziell widerrufen. Die neue Rechtsauffassung hat zur Folge, dass ausschließlich Riester-Fonds-Kunden bereits in den ersten Vertragsjahren besonders stark zur Kasse gebeten werden können.

Gerd Billen kritisiert die Kehrtwende des Ministeriums. Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt jetzt auf eine gerichtliche Klärung. „Es ist eine Chance verpasst worden, das Vertrauen in die staatliche Riester-Förderung aufzupolieren.“ Betroffenen Zielgruppen wie etwa Familien, die mit relativ kleinen Beträgen für ihr Alter vorsorgen wollen, sei nicht zu vermitteln, warum sie schlechter behandelt werden als Großanleger, die Millionenbeträge in Anlagefonds investieren.

Verbraucherzentrale Bundesverband will gerichtliche Klärung

Nach der enttäuschenden Meldung aus dem Finanzministerium setzt der Verbraucherzentrale Bundesverband seine Hoffnungen auf eine gerichtliche Klarstellung. Dazu hat der Verbraucherverband in der vergangenen Woche ein Musterverfahren auf den Weg gebracht, das die Zulässigkeit der Kostenvorausbelastung bei Riester-Fonds gerichtlich klären soll. Die Abmahnung richtet sich gegen den Riester-Fonds „Riester-Rente Premium“ der DWS. Dieser ist ein gutes Beispiel für einen Fonds mit einer für den Verbraucher nachteiligen Kostenkalkulation. Im Kern geht es um die Frage, ob das kürzlich verabschiedete Investmentgesetz – das für alle Fonds gilt – für die Kostenverteilung maßgeblich oder das für Riester-Produkte geltende Altersvorsorgezertifizierungsgesetz.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)